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    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    der Tierarztpraxis Mischling, Inhaber: Mag.med.vet. Elean Mischling

    1.Allgemeines

    1.1. Der Tieruntersuchungs- und behandlungsvertrag bzw. der Kaufvertrag für Produkte wie etwa Medikamente, Futter, Diät- und Ergänzungsfuttermittel, (nachfolgend gemeinsam kurz „der Vertrag“) kommt durch den Auftrag des Tierhalters und unsere Zusage in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form oder durch tatsächlichen Beginn bzw. tatsächliche Aufnahme der Ihrer angefragten tierärztlichen Untersuchung bzw. Behandlung zustande. 

    1.2. Tierhalter sind verpflichtet, alle beobachteten Leiden und die vollständige Krankengeschichte sowie eventuelle Vorbehandlungen und Befunde wie auch eine etwaige Aggressivität bzw. sonstige Gefährlichkeit des Tieres wahrheitsgemäß und unmittelbar, ohne Aufforderung unsererseits, vor der Untersuchung bzw. Behandlung vollständig offen zu legen sowie unsere Behandlungsmaßnahmen zu unterstützen und tierärztlichen Anordnungen Folge zu leisten. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die durch den Tierhalter oder sein Tier verursacht werden.

    1.3. Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des zu leistenden Entgelts vollständig in unserem Eigentum.

    1.4. Wir sind berechtigt Mitarbeiter oder fachkundige Dritte im Rahmen des Vertrags einzusetzen bzw. heranzuziehen.​​​​

    1.5 Der Umtausch oder die Rücknahme von Arzneimitteln, Diät- und Ergänzungsfuttermitteln ist grundsätzlich nicht möglich.

    2. Entgelt

    2.1. Das Entgelt für unsere Untersuchungs- und Behandlungsleistungen oder den Kauf von Produkten ist sofort in bar oder per Bankomatkarte zu leisten. Der Kauf auf Rechnung ist in Ausnahmefällen und ausschließlich nach unserem Ermessen gegen ein zusätzliches Entgelt möglich – Rechnungen sind sofort fällig und spätestens innerhalb von 14 Tagen auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu begleichen. Sämtliche Entgelte verstehen sich inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

    2.2. Die Honorare für Untersuchung und Behandlung richten sich nach der Honorarempfehlung für Tierärzte, herausgegeben nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung von der Österreichischen Tierärztekammer. Die jeweils gültigen Mehrwertsteuersätze sind in den Honoraren enthalten und werden auf der Rechnung getrennt ausgewiesen.

    2.3. Das voraussichtliche Entgelt für Untersuchung und Behandlung des Tieres ist lediglich eine unverbindliche Schätzung und kann abhängig von den konkreten Beschwerden des Tieres bzw. des Behandlungsverlaufs abweichen. Das Entgelt für stationäre Aufnahme von Tieren wird Tierhaltern vorab mitgeteilt und beinhaltet Futter- und Kosten für andere stationäre Leistungen. Wenn während der stationären Aufnahme unerwartete lebensbedrohliche Zustände oder Zustände, die schwerwiegende und/oder langanhaltende negative Gesundheitsfolgen für das Tier bedeuten bzw. bewirken könnten, eintreten, können im Sinne des Tierwohls Untersuchung und Behandlungen zur möglichen Abwendung dieser Zustände auch ohne das Einverständnis des Tierhalters erfolgen. Die Verpflichtung des Tierhalters, die entstandenen Untersuchungs- und/oder Behandlungsentgelte zu leisten, bleibt hiervon unberührt.

    2.4. Untersuchung bzw. Behandlungen, die mit hohen Kosten verbunden sind, werden erst mit Ihrem telefonischen oder persönlichen Einverständnis durchgeführt. Bei unerwarteten lebensbedrohlichen Zuständen können Untersuchung bzw. Behandlungen auch ohne Ihr Einverständnis erfolgen. Ihre Verpflichtung, die entstandenen Entgelte zu tragen, bleibt hiervon unberührt.

    2.5. Wir sind berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30% des zu erwarteten Entgelts im Fall der stationären Aufnahme von Tieren oder bei Untersuchungen bzw. Behandlungen, die mit hohen Kosten verbunden sind, vom Tierhalter zu verlangen. Das verbleibende Entgelt ist bei der Abholung bzw. Rückstellung des Tieres zu leisten.

    3. Gewährleistung

    3.1. Wir verpflichten uns, die uns anvertrauten Tiere nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der tierärztlichen Sorgfaltspflicht und aktuellen wissenschaftlichen Methoden zu untersuchen und zu behandeln.

    3.2. Der Untersuchungs- und Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag, weswegen kein Rechtsanspruch auf Erfolg der jeweiligen Untersuchungs- und/oder Behandlungsleistung gewährt werden kann. Soweit zum Behandlungsvertrag auch Elemente eines Werkvertrages hinzukommen, wird auf die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertrages nach § 1167 ff ABGB verwiesen.

    3.3. Kommt der Tierhalter seinen Pflichten gemäß Punkt 1.2. nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, ist die Gewährleistung für damit im Zusammenhang stehende Mängel ausgeschlossen.

    3.4. Der Tierhalter hat uns bei nachweislich mangelndem Behandlungserfolge oder auftretenden Komplikationen umgehend zu kontaktieren und zunächst eine Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen.

    4. Datenschutz

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    4.1. Wir verarbeiten im Zuge des Behandlungsvertrags personenbezogene Daten der Tierhalter. Weitere Informationen zum Umfang und der genauen Art und Weise der Datenverarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

    5. Schlussbestimmungen

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    5.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist BG Hollabrunn.

    5.2. Zuständige Kammer und Beschwerdestelle: Österreichische Tierärztekammer

    5.3. Diese AGB unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen.

    5.4. Diese AGB gelten für alle Tierbehandlungsverträge ab dem 20. November 2024.

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